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Start
QualiScheck
Links Impressum
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Das
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in
Rheinland-Pfalz hat den Förderansatz QualiScheck ab 01.07.2012 ausgeweitet.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Weitere
Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten http://www.qualischeck.rlp.de
und http://www.esf.rlp.de. Das von der
RAT GmbH durchgeführte Projekt endet somit. Anträge auf
Erstattung der von ihr ausgegebenen QualiSchecks können nur noch bis zum
30.09.2012 angenommen und bearbeitet werden. Hierbei ist
zu beachten: - Die bis zum 31.03.2012 eingelösten
QualiSchecks können innerhalb der bekannten Sechs-Monats-Frist zur Abrechnung
bei der RAT GmbH eingereicht werden. - Für QualiSchecks, die ab dem
01.04.2012 angenommen werden, muss der Antrag auf Erstattung von QualiSchecks
- abweichend von der Sechs-Monats-Frist - bis spätestens 30.09.2012 bei der
RAT GmbH zur Abrechnung eingereicht sein. Bitte
schicken Sie uns Ihre Anträge so früh wie möglich, so dass eine rasche und
fristgerechte Bearbeitung und Auszahlung sicher gestellt werden kann. |